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Welche Garantie hat ein Fahrzeug aus dem EU-Ausland?
Die Hersteller-Garantie gilt in ganz Europa, auch für importierte Autos. Allerdings muss das Serviceheft folgende Einträge aufweisen, damit die Garantie gilt:

1. Fahrgestellnummer des Fahrzeuges
2. Auslieferungsdatum (Garantiestart)
3. Stempel des ausliefernden Vertragshändlers

Die Garantiebestimmungen für Neuwagen sind seit einigen Jahren europaweit identisch. Wer ein Neufahrzeug bei einem offiziellen Werkshändler im EU-Ausland kauft, erwirbt damit den gleichen Garantieanspruch wie bei einem Kauf hier. Garantieleistungen wie auch Inspektionen etc. können demnach ohne Probleme bei jedem deutschen Markenhändler durchgeführt werden. Nebensächlich ist, ob das Fahrzeug vom deutschen Vertragshandel oder aus dem Ausland stammt. Zur Ausführung einer Garantiearbeit in der Garantiezeit hat der Hersteller sein, in ganz Deutschland verbreitetes, Vertragshändlernetz. Jeder Vertragshändler ist gesetzlich verpflichtet, die ggf. anfallenden Garantiearbeiten durchzuführen ohne dem Kunden Geld hierfür abzuverlangen. Hier und dort gibt es schon einmal Vertragshändler die versuchen sich aus dieser Verantwortung zu stehlen, weil der Kunde das zu wartende Fahrzeug nicht bei ihm gekauft hat. Diese Verweigerung ist jedoch nicht statthaft.
Solche Problemfälle werden schnell und unbürokratisch vom "Bund freier Importeure" (BFI) für den deutschen Kunden geregelt. Der BFI hat exzellente Kontakte zur Europäischen Kommission in Brüssel, welche diese Form von Wettbewerbsverstoß interessiert verfolgt und ggf. bestraft
Desweiteren bieten wir unsere Kunden eine zusätzliche 12 oder 24-monatige Garantieverlängerung (Baugruppengarantie)an ! Diese Baugruppengarantie gilt für das 3. und 4. Jahr nach der Erstzulassung und wird ab 200,-EUR von uns angeboten! Sollten Sie noch Fragen zur Garantieverlängerung haben können Sie sich natürlich jederzeit mit uns in Verbindung setzen!

Ist das eigentlich alles rechtens?

Die Richtlinien der EU besagen, dass jeder Bürger das Recht hat, seine Waren und Dienstleistungen dort einzukaufen, wo sie in der Europäischen Union am günstigsten erhältlich sind.
Leider gibt es trotz umfassender Informationen durch die Medien und die Automobilclubs, immer noch Unsicherheiten bei den Kunden, was den Kauf eines Fahrzeuges aus der EU, einem sogenannten "Reimportierten" Fahrzeug, anbelangt.


Die Garantiebestimmungen für Neuwagen sind seit einigen Jahren europaweit identisch. Wer ein Neufahrzeug bei einem offiziellen Werkshändler im EU-Ausland kauft, erwirbt damit den gleichen Garantieanspruch wie bei einem Kauf hier. Garantieleistungen wie auch Inspektionen etc. können demnach ohne Probleme bei jedem deutschen Markenhändler durchgeführt werden. Nebensächlich ist, ob das Fahrzeug vom deutschen Vertragshandel oder aus dem Ausland stammt. Zur Ausführung einer Garantiearbeit in der Garantiezeit hat der Hersteller sein, in ganz Deutschland verbreitetes, Vertragshändlernetz. Jeder Vertragshändler ist gesetzlich verpflichtet, die ggf. anfallenden Garantiearbeiten durchzuführen ohne dem Kunden Geld hierfür abzuverlangen. Hier und dort gibt es schon einmal Vertragshändler die versuchen sich aus dieser Verantwortung zu stehlen, weil der Kunde das zu wartende Fahrzeug nicht bei ihm gekauft hat. Diese Verweigerung ist jedoch nicht statthaft. Solche Problemfälle werden schnell und unbürokratisch vom "Bund freier Importeure" (BFI) für den deutschen Kunden geregelt. Der BFI hat exzellente Kontakte zur Europäischen Kommission in Brüssel, welche diese Form von Wettbewerbsverstoß interessiert verfolgt und ggf. bestraft Desweiteren bieten wir unsere Kunden eine zusätzliche 12 oder 24-monatige Garantieverlängerung (Baugruppengarantie)an ! Diese Baugruppengarantie gilt für das 3. und 4. Jahr nach der Erstzulassung und wird ab 200,-EUR von uns angeboten! Sollten Sie noch Fragen zur Garantieverlängerung haben können Sie sich natürlich jederzeit mit uns in Verbindung setzen!

 





  

Muss ich eine niedrigere Qualität in Kauf nehmen?

Nein. Die Qualitätsstandards sind in ganz Europa gleich. Abgesehen von möglichen Unterschieden in der Ausstattung sind die Autos, die für das europäische Ausland produziert werden, völlig identisch mit Fahrzeugen, die über deutsche Vertragshändler verkauft werden. Glauben Sie nicht die alten Märchen von dünneren Blechen bei im- portierten Wagen!

 





  

Welche Ausstattung haben die Fahrzeuge?

Es gibt natürlich Unterschiede in der Ausstattung. Manche von Deutschen bevorzugte Extras sind in anderen Länder unüblich. Welche Extras betroffen sind, hängt vom jeweiligen Land ab, aus dem wir das Auto beziehen. So ist es z.B. schwierig Autos mit Klimaanlage aus Finnland zu bekommen, aber nicht aus Italien.


Man muss hier abwägen zwischen maximalem Preisvorteil und Ausstattung. Sie müssen sich einfach im Einzelnen anschauen welche Ausstattungsmerkmale das angebotene Auto hat. Am Ende ist es Ihre Entscheidung, ob Sie für ein spezielles Detail doch lieber in Deutschland kaufen. Sie müssen nur ausrechnen was dieses Extra Sie wirklich kostet angesichts der erheblichen Preisdifferenz.

Probleme mit in Deutschland vorgeschrieben aber im Ausland unüblichen Merkmalen gehören der Vergangenheit an. So ist z.B. die Leuchtweitenregulierung, die in Deutschland vorgeschrieben ist, auch im Ausland mittlerweile Standard.

 





  

Erfüllt das Importauto die strengen deutschen Abgasnormen?

Importfahrzeuge sind in diesem Punkt baugleich und damit genauso sauber wie die deutschen Modelle. Seit 1.1.2001 müssen alle Neuwagen Europaweit die Abgasnorm Euro 3 erfüllen. Zur Zeit gibt es nur noch zwei strengere Abgasnormen: Euro 4 und die rein deutsche Norm D4. Manche Importwagen erfüllen eigentlich Euro 4 oder D4 sind aber vom Hersteller nur für Euro 3 ausgewiesen.

 





  

Was versteht man unter einer Tageszulassung?

Eine Tageszulassung ist manchmal erforderlich wenn ein Auto importiert werden soll, der Endkunde aber noch nicht feststeht. Einige der Autos, die wir sofort liefern können haben eine Tageszulassung. Weil der ausländische Händler nur an Endkunden verkaufen darf, wird das Fahrzeug für einen Tag zugelassen und sofort wieder abgemeldet. Der Nachteil für Sie als Kunden ist, dass die Garantie bereits mit der ersten Zulassung zu laufen beginnt. In der Regel ist die Garantiezeit jedoch um nicht mehr als 2-3 Wochen verkürzt. Da Fahrzeuge heutzutage mindestens 2 Jahre Garantie haben, ist dies nur ein Bruchteil der gesamten Garantiezeit.

Eine Tageszulassung macht aus einem Neuwagen nicht automatisch einen Gebraucht- wagen! Nach einem Urteil des Landgerichts Augsburg (LG Augsburg, AZ: 3 O 761/97) ist es demnach auch nicht möglich die Gewährleistung auszuschließen. Bei uns gilt die Gewähr-leistung selbstverständlich auch für Autos mit Tageszulassung.

 





  

Wer repariert mein Fahrzeug?

Auch die Werkstätten der Vertragshändler sind lange nicht mehr so ausgelastet wie früher, da die neuen Autos kaum noch Service brauchen. Manche Dieselfahrzeuge müssen erst nach 50.000 km zur ersten Inspektion! Machen Sie sich keine Sorgen, Sie werden ohne Weiteres eine Werkstätte finden. Letztendlich ist der Service für die Vertragshändler ein gutes Geschäft, auf das sie nicht verzichten können.

 


  
  

Sind die Autos aus dem Ausland wirklich so viel billiger?

Dass sich der Autokauf beim Importeur häufig lohnt ist inzwischen unbestritten. So schreibt die Stiftung Warentest in einem Test:

"Gut, das wir verglichen haben: Bis zu 6.647 € Ersparnis brachte der Preisvergleich beim Autokauf. Freie Importeure lagen unangefochten vorn. Sie nutzen das Preisgefälle in Europa und kaufen Autos zu günstigen Preisen im Ausland. Dann reimportieren sie die Autos und bieten sie zum Schnäppchenpreis auf dem deutschen Markt an.“


 





  

Warum sind die Autos aus dem Ausland so viel billiger?

Die Hersteller verlangen unterschiedliche Preise u.a. aus folgenden Gründen:

1. Im Ausland sind die Steuern (Mehrwert-, Luxus- und Zulassungssteuer) in der Regel höher als in Deutschland. Um den gleichen Endpreis zu erreichen, müssen deshalb die Nettopreise vor Steuern erheblich niedriger angesetzt werden. Wenn das Fahrzeug aber nach Deutschland importiert wird, dann wird nur die deutsche Steuer fällig und der End-preis ist niedriger als im Ausland.

2. In vielen Ländern ist die Nachfrage schwächer und die Hersteller müssen niedrigere Endpreise ansetzen um verkaufen zu können. Dies lohnt sich aber nur, wenn der niedrigere Preis auf das Ausland begrenzt bleibt. Deshalb versuchen die Hersteller den Import von Fahrzeugen nach Deutschland zu behindern, indem sie ihre Händler im Ausland unter Druck setzen. DaimlerChrysler, Opel und VW mussten bereits hohe Strafen wegen Wettbewerbsbehinderung bezahlen.


Wenn Sie sich eingehend über Ausmaß und Gründe für die Preisunterschiede informieren wollen, dann finden Sie auf den Seiten der Europäischen Wettbewerbskommission umfangreiches Material hierzu. Leider ist das Angebot aber häufig nur in englischer Sprache verfügbar.

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